Die neue EU - Verordnung, seit Oktober 2004, über die Ein- und Ausfahrt von Heimtieren.

Die neuen Regeln besagen, dass Heimtiere (also auch unsere Jagdhunde) zur eindeutigen Identifikation elektronisch mittels eines Chips gekennzeichnet werden müssen. Dabei gilt jedoch eine Übergangsfrist, nach der bis zum Jahr 2011 die Kennzeichnung auch lediglich aus einer lesbaren Tätowierung bestehen kann.
B
eim Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt wird und aus dem hervorgeht, dass der Hund eine gültige Tollwutschutzimpfung und gegebenenfalls auch eine Auffrischungsimpfung besitzt.
Für in Deutschland geimpfte Hunde muss nach der Bestimmung der Tollwut - Verordnung die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden.
A
lte Impfbescheinigungen gelten übergangsweise bis zum 30. September 2005, sofern die aufgeführten Angaben den Vorgaben des neuen Heimtierausweises entsprechen, vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden und die Gültigkeit der Tollwutimpfung nicht abgelaufen ist.
D
ie Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königreich) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechipt/tätowiert ist und es seit der Geburt an einem Ort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen sind.
L
änder, die auf weitergehenden Bestimmungen verzichtet haben, also nur die EU-Regelung beinhalten, sind:
Deutschland Estland, Lettland, Litauen, Österreich, Griechenland, Polen und die Slowakische Republik.

Alle anderen EU-Länder haben weitergehende Bestimmungen erlassen.
Deren Regelungen sowie die Bestimmungen einiger Nicht-EU-Staaten finden sich in der nachstehenden Tabelle.
Vor Reiseantritt die Aktualität der Bestimmungen überprüfen, am besten bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat anfragen.
Informationen zur Reise mit Heimtieren unter:
www.intervet.de
www.petsontour.de
www.scalibor.de

 

 

Land
Bestimmung
Land
Bestimmung
Belgien Leinenpflicht Portugal Leinen- und Maulkorbpflicht:
keine Mitnahme in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs, jedoch Transport mittels staatlicher Eisenbahn und Fähre möglich
Dänemark Leinenpflicht Schweden Leinenpflicht; keine Tiere unter drei Monaten;
Tier muss gechipt, gegen Tollwut geimpft und auf Antikörper getestet sein (Blutentnahme frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach Impfung); Entwurrnung auf Zwergbandwurm mittels Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor Einreise
Finnland Hunde über drei Monate benötigen Nachweis über Behandlung gegen Bandwürmer (Echinicoccus) mit Praziquantel max. 30 Tage vor Einreise mit Name und Dosierung des Präparats sowie Verabreichungsform Slowenien Leinenpflicht auf allen öffentlichen Plätzen: Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln; Mitnahme in den meistern öftentlichen Gebäuden und Restaurants nicht gestattet
Frankreich Mindestalter 3 Monate (+ 30 Tage für Toliwutimpfungr,) Ausnahmen für jüngere und mehr als 3 Hunde erteilt Ministère de Agriculture Spanien Regionale Regelungen hinsichtlich Leinen- und Maulkorhpflicht
Großbritannien hier gilt PETS (Pet Travel Sheme) Tier muss gechipt, gegen Tollwut geimpft und auf Antikörper getestet sein (mind. vier Wochen zwischen Impfung und Blutentnahme sowie sechsmonatige Wartezeit nach Blutentnahme);
Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer bei jeder Einreise zwischen 24 und 48 Stunden vorher; Einreise nur über zugelassene Routen
Tschechische Republik Leinen- und Maulkorbpflicht durch Gemeinede- bzw. Städte- Verordnungen geregelt
Irland Leine muss rmmiitgeführt werdet;
Einreise nur über England oder Nordirland (PETS beachten)
Ungarn Leinenzwang auf öftentlichen Plätzen. Maulkorlbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
Italien Maulkorb und Leine sind mitzuführen
Niederlande Leinenpflicht
Nicht-EU-Länder
Norwegen tierärztliche Bescheinigung in blauen EU-Pass max. 10 Tage vor Einreise gültig; gilt als Bescheinigung, dass das Tier keine
ansteckenden Krankheiten besitzt und gegen Bandwürmer behandelt wurde
innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft muss Tier nochmals
gegen Bandwürmer geimpft werden:
Impfungen gegen: Tollwut, Leptospirose, Staupe;
Tier muss bechipt oder tätowiert sein;
bei Einreise tierärztl. Bescheinigung unaufgefordert vorzeigen. weiterhin Eigenerklärung über den Aufenthalt des Tieres
während der letzten 6 Monate ausschließlich in EU- bzw. EFTA-Ländern
Schweiz Tollwutimpfung zwischen 12 Monaten und 30 Tagen vor Reiseantritt
Mit freundlichen Grüßen & Waidmannsheil
Winfried Edelmann