Unterstützung Hundearbeit
Der Hegering Hubbelrath möchte ab 2008, die Hegeringmitglieder anerkennend unterstützen; die nach dem 01.03.2008 einen Jagdhund ausbilden und als brauchbaren Hund, nach den Richtlinien des Landes NRW in den Hegering einbringen. Es soll wie folgt honoriert werden:
Best. HZP + Zusatzfächer (§6) – bekommen das Nenngeld erstattet
Best. HZP mit BP (§6+7) - Nenngeld + Gutschein Raiffeisen
Best. Brauchbarkeitsprüfung (BP) § 6 + 7 Nenngeld + Gutschein
Best. BP §6 - Nenngeld
Best. BP § 7 bekommen - einen Gutschein
Oder
VGP – unter Beachtung vorher eingereichter Prüfung - NG + Gutschein
Die Nenngeld – Rückerstattung in voller Höhe erfolgt einmalig, gegen Vorlage des Nachweises, für jeweils eine Prüfung, mit der der Hund die Brauchbarkeit voll oder teilweise erreicht. (Bsp.: Wenn ein Hund 2008, BP §6 macht, bekommt er das NG, und wenn er 2009 BP §7 macht, dann den Gutschein!)
Unterlagen bis spätestens 01.02. des Jahres bei mir abgeben!
Des Weiteren ist angedacht eine Liste zu erstellen, in denen Hegeringmitglieder die Einsatzmöglichkeiten ihres Hundes (Vorraussetzung ist allerdings das der Hund, nach den Richtlinien des Landes NRW geprüft worden ist) eintragen können (z.B.: auch Bauhunde).
Dies soll auch den Jagdleitern und Revierinhabern die Möglichkeit geben, bei ihrer Jagdplanung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, von NRW, § 30 LJG einzuhalten!
Noch mal zur Erinnerung:
Brauchbarkeit § 6 = Nachsuche auf Niederwild , (außer Rehwild)
Brauchbarkeit § 7 = Nachsuche auf Schalenwild

